Der Spielbetrieb in Württemberg wird aufgrund der angespannten Corona-Situation bis Ende des Jahres ausgesetzt. Nicht aber in der Baden-Württemberg-Oberliga (BWOL). Der TSB Gmünd wird deshalb seine beiden verbleibenden Auswärtsspielen bei der SG Köndringen/Teningen (11.Dezember) und beim TV Bittenfeld 2 (18.Dezember) bestreiten – voraussichtlich vor Zuschauern.
Mit seiner sozialen Verantwortung in der Bekämpfung der Pandemie begründete der Handballverband Württemberg (HVW) seine Entscheidung, den Verbands- und Bezirksspielbetrieb sowohl bei den Erwachsenen als auch bei der Jugend bis zum 31.12.2021 zu unterbrechen. Am letzten Freitagabend hatten die drei Landesverbände kurzfristig beschlossen, den Spielbetrieb für das Wochenende auszusetzen. Grund war die sehr späte Information der Landesregierung über ihre Entscheidungen hinsichtlich der Verschärfung der Corona-Regeln.
Mit seiner sozialen Verantwortung in der Bekämpfung der Pandemie begründete der Handballverband Württemberg (HVW) seine Entscheidung, den Verbands- und Bezirksspielbetrieb sowohl bei den Erwachsenen als auch bei der Jugend bis zum 31.12.2021 zu unterbrechen. Am letzten Freitagabend hatten die drei Landesverbände kurzfristig beschlossen, den Spielbetrieb für das Wochenende auszusetzen. Grund war die sehr späte Information der Landesregierung über ihre Entscheidungen hinsichtlich der Verschärfung der Corona-Regeln.
„Auch wir als Handballverband möchten unseren Beitrag zur Bekämpfung der vierten Welle vor Weihnachten beitragen", so Michael Roll, Vorsitzender des Verbandsausschuss Spieltechnik: „Es gilt, auch wenn es uns allen sehr schwer fällt, ganz aktuell ein Zeichen zu setzen und Kontakte zu vermeiden. Nur reden hilft nicht, wir müssen jetzt handeln! Umso mehr sind wir davon überzeugt, dann ab Januar wieder in den regulären Spielbetrieb einsteigen zu können.“ Die Zeit, so Roll weiter, „sollte von allen genutzt werden, sich – sofern möglich – impfen beziehungsweise boostern zu lassen, denn nur dann unterliegen wir nicht ständig neuen Restriktionen durch die Politik“.
Was bedeutet das für die Jugend? Da die Vorrunde nicht vollständig beendet werden konnte, werden alle Staffeln nach der Quotientenregelung gewertet. Im Spielbetrieb der Aktiven hingegen besteht weiterhin die Möglichkeit, die bereits seit 27. November ausgefallenen Spiele in die Rückrunde zu integrieren und den Vereinen im Mai weitere Spielwochenenden zu eröffnen.
Die BWOL hingegen geht einen Sonderweg. Die Vereine stimmten laut Verbandsaussage „überwältigend klar dafür“, die beiden verbleibenden Spieltage vor Jahresende auszutragen. Auch die Schiedsrichter der BWOL sagten ihre Unterstützung zu, unter Berücksichtigung der „2G+-Regel“ den Spielbetrieb wieder aufzunehmen. Die Vereine wurden direkt informiert, wie die Wiederaufnahme am kommenden Wochenende von statten geht und welche Möglichkeiten Vereine haben, die aktuell aus Gründen des Gesundheitsschutzes keine Spiele austragen wollen.
Der TSB Gmünd wird somit am kommenden Samstag (11.Dezember, 20 Uhr – Ludwig-Jahn-Halle) bei der SG Köndringen/Teningen sowie eine Woche darauf beim TV Bittenfeld 2 (18.Dezember, 15 Uhr – Porsche Arena) antreten. Wann das ausgefallene Heimspiel gegen den TSV Birkenau nachgeholt wird, steht noch nicht fest.
Die SG Köndringen/Teningen hatte für die bevorstehende Partie zunächst einen Zuschauerausschluss angekündigt. Kurzfristig haben sich die Südbadener doch dazu entscheiden, 100 Tickets für einheimische Fans anzubieten. Weitere 50 Tickets gehen an das Umfeld der Mannschaft, das Personal sowie Fans des Gegners. Eine Tageskasse wird es jedoch nicht geben. Es wird um Reservierung gebeten, entweder telefonisch unter 07641/9379999 (Anrufbeantworter) oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Reservierungen werden ab Mittwoch um 14.30 Uhr entgegengenommen. Angeboten werden ausschließlich Sitzplatz-Tickets im oberen Tribünenbereich zum regulären Preis von 8 Euro. Es gilt die freie Platzwahl.
Voraussetzung für den Besuch ist der 2G Plus-Nachweis. Ausgenommen vom negativen Corona-Testnachweis (Schnelltest oder PCR-Test) sind Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahren sowie „geboosterte“ Personen und solche, deren Impfung weniger als sechs Monate zurückliegt. Der jeweilige Nachweis muss in digitaler Form oder mittels eines QR-Codes vorliegen. Impfnachweise in einem gelben Impfheft werden nicht akzeptiert. In der gesamten Halle gilt für die Zeit des Aufenthalts eine dauerhafte Maskenpflicht mit Ausnahme des Konsums von Speisen und Getränken.
(Text: Nico Schoch - Bilder: Enrico Immer)
(Text: Nico Schoch - Bilder: Enrico Immer)